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   VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20   

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https://dejure.org/2021,49020
VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20 (https://dejure.org/2021,49020)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.11.2021 - 10 K 273.20 (https://dejure.org/2021,49020)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. November 2021 - 10 K 273.20 (https://dejure.org/2021,49020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein generelles Übernachtungsverbot in Booten an Steganlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sportboote auf dem Wannsee - und das Übernachtungsverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Segler dürfen auf dem Wannsee schlafen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Übernachtungsverbot in Booten an Steganlage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    In Kajütenboot an Steganlage darf auch mal übernachtet werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Oder, 29.07.2021 - 5 K 333/19
    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Ferner gibt die Befristung dem Benutzer eine gewisse tatsächliche Gewähr dafür, dass die Erlaubnis innerhalb der Frist nicht widerrufen wird (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29. Juli 2021 - 5 K 333/19, Rn. 20, juris).

    Maßgebende Faktoren für eine solche Festlegung sind etwa die Berücksichtigung der voraussichtlich benötigten Benutzungsdauer, die (Un-)Übersehbarkeit der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen, oder ob dem Vorhaben möglicherweise Planungen entgegenstehen, die dem öffentlichen Interesse dienen (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29. Juli 2021 - 5 K 333/19, Rn. 20, juris).

    Gerade Uferbereiche von Gewässern sind grundsätzlich empfindliche Bereiche, die relevanten Veränderungen unterliegen können, denen in angemessener Zeit gegebenenfalls Rechnung getragen werden muss (vgl. dazu VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29. Juli 2021 - 5 K 333/19 -, Rn. 21, juris).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Diese Einschränkung ist gerechtfertigt einerseits im Hinblick auf die besondere Bedeutung, die dem Wasser für die Allgemeinheit wie für den Einzelnen zukommt, und andererseits mit Rücksicht darauf, dass das Wasser und der Wasserhaushalt gegenüber Verunreinigungen und sonstigen nachteiligen Einwirkungen in besonderer Weise anfällig sind (vgl. im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Voraussetzungen für Bestandsschutz: BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978 - IV C 71.75 -, Rn. 26 - 28, juris).

    Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass - wie bereits oben ausgeführt - es wegen der besonderen Bedeutung der Gewässer für die Allgemeinheit es keinen durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Anspruch auf die Inanspruchnahme von Gewässerflächen gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Die nur teilweise Aufgabe der privilegierten Nutzung führt unter Verweis auf die negative Vorbildwirkung zu keinem anderen Ergebnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10/11 -, Rn. 24, juris).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Dies ist dann eine Frage der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, wenn eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00, BVerwGE 112, 221, Rn. 25 und vom 17.10.2012 - 4 C 5.11, Rn. 5).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Dies ist dann eine Frage der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, wenn eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00, BVerwGE 112, 221, Rn. 25 und vom 17.10.2012 - 4 C 5.11, Rn. 5).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Diese uneingeschränkte Nachprüfbarkeit bezieht sich sowohl auf den Sinngehalt der Norm als auch auf die Feststellung der Tatsachengrundlagen (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 2 BvR 539/80, 2 BvR 612/80, Rn. 45; Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 40 Rn. 147).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - 1 MB 8/21

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung für ortsfestes Hausboot; bauliche Anlage

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Hierfür kommt es darauf an, ob das Boot nach seinem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 MB 8/21 -, Rn. 14, juris).
  • VG Berlin, 02.06.1976 - I A 380.75

    Befristung der Genehmigung der Errichtung oder wesentlichen Veränderung von

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Andernfalls hätte es der Kläger in der Hand, durch die Wahl der Bauart und des Materials eine entsprechend lange Befristung zu erreichen (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 2. Juni 1976 - I A 380.75).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2018 - 2 S 13.18

    Hausboot ist keine bauliche Anlage

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Die Funktion eines Sportbootes ist es, vorrangig und nicht nur ganz ausnahmsweise für Ausfahrten benutzt zu werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2018, OVG 2 S 13.18 -).
  • VG Berlin, 28.06.2016 - 10 K 336.15

    Kein generelles Verbot mobiler Hausboote an Sportbootsstegen

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2021 - 10 K 273.20
    Dies ist auch für die hinreichende Bestimmtheit der Auflage gem. § 37 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bln erforderlich (vgl. VG Berlin, Urteil vom 15. Mai 2020, VG 10 K 336/15, S. 7 EA -).
  • BVerwG, 14.07.1975 - 4 B 4.75

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart einer Landschaft durch ein Bauvorhaben

  • VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 302.21
    Sie kann in ihre Entscheidung also einfließen lassen, ob die gemeinverträgliche Nutzung der Gewässerfläche in qualitativer oder quantitativer Weise überschritten wird (vgl. zur gemeinverträglichen Nutzungsdichte das Urteil der Kammer vom 23. November 2021 - 10 K 273/20 - juris).
  • VG Freiburg, 25.01.2023 - 1 K 1495/20

    Entscheidung über die Befristung der staatlichen Anerkennung einer Hochschule

    Zwar ist es nicht zu beanstanden, wenn in der Behördenpraxis im Rahmen einer gewissen Pauschalierung Fallgruppen gebildet werden und sich die Entscheidung über die Befristung und deren Länge grundsätzlich daran orientiert (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 23.11.2021 - VG 10 K 273/20 -, BeckRS 2021, 37743).
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